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   BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04   

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BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04 (https://dejure.org/2005,8507)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04 (https://dejure.org/2005,8507)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - RiZ(R) 4/04 (https://dejure.org/2005,8507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Richters auf Probe auf Grund von Schwächen und Mängeln der angefertigten Abschlussverfügungen, Anklageschriften, Strafbefehlsentwürfe und begründeten Einstellungsbescheide sowie in der Aktenkenntnis; Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe; ...

  • Judicialis

    DRiG § 22 Abs. 1; ; DRiG § 80 Abs. 1 Satz 1; ; LBG NW § 104 Abs. 1 Satz 5; ; LRiG NW § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 94

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG
    Entlassung eines Richters auf Probe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beamtenrecht - Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Die Beurteilung der Eignung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Dienstherr bei ihm obliegenden Personalentscheidungen auf Beurteilungen des Dienstvorgesetzten verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlass hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24, vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

    Dem Rechtsschutz eines von einer Entlassungsverfügung betroffenen Richters auf Probe wird dadurch genügt, dass er die Möglichkeit hat, dem Dienstherrn im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten die Verwendung einer angefochtenen Beurteilung untersagen zu lassen (BGH, Urteile vom 25. Mai 1998 - RiZ(R) 1/97, LM DRiG § 22 Nr. 8 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

    Die Schwächen und Mängel der von ihr gefertigten Abschlussverfügungen, Anklageschriften, Strafbefehlsentwürfe und begründeten Einstellungsbescheide sowie ihrer Aktenkenntnis und ihres schriftlichen Ausdrucksvermögens sind nach der Personal- und Befähigungsnachweisung so schwerwiegend, dass die dadurch begründeten Zweifel an ihrer Eignung durch - unterstellt - bessere Leistungen in Vollstreckungssachen nicht ausgeräumt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

  • BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f. und vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Dienstherr bei ihm obliegenden Personalentscheidungen auf Beurteilungen des Dienstvorgesetzten verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlass hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24, vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

    Für die Rechtmäßigkeit der Entlassung kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (BGH, Urteile vom 30. März 1987 - RiZ(R) 6/86, BGHZ 100, 287, 299 und vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454, jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f. und vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Dienstherr bei ihm obliegenden Personalentscheidungen auf Beurteilungen des Dienstvorgesetzten verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlass hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24, vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Die Beurteilung der Eignung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Ihre Gegenäußerung vom 26. März 2002 bezieht sich inhaltlich auf die Beurteilungsbeiträge von zwei Gegenzeichnern und enthält keine substantiierten Beanstandungen der Personal- und Befähigungsnachweisung vom 18. März 2002 selbst, die eine weitere Erläuterung und Plausibilisierung der darin enthaltenen Wertungen (vgl. hierzu: BVerwGE 60, 245, 251; OVG Münster DÖD 2000, 266, 268; Schnellenbach ZBR 2003, 1, 6 ff.) erforderlich machen könnten.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Die Beurteilung der Eignung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Die Beurteilung der Eignung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Für die Rechtmäßigkeit der Entlassung kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (BGH, Urteile vom 30. März 1987 - RiZ(R) 6/86, BGHZ 100, 287, 299 und vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454, jeweils m.w.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - 6 A 3593/98

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung eines Polizisten

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Ihre Gegenäußerung vom 26. März 2002 bezieht sich inhaltlich auf die Beurteilungsbeiträge von zwei Gegenzeichnern und enthält keine substantiierten Beanstandungen der Personal- und Befähigungsnachweisung vom 18. März 2002 selbst, die eine weitere Erläuterung und Plausibilisierung der darin enthaltenen Wertungen (vgl. hierzu: BVerwGE 60, 245, 251; OVG Münster DÖD 2000, 266, 268; Schnellenbach ZBR 2003, 1, 6 ff.) erforderlich machen könnten.
  • BGH, 25.05.1998 - RiZ(R) 1/97

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
    Dem Rechtsschutz eines von einer Entlassungsverfügung betroffenen Richters auf Probe wird dadurch genügt, dass er die Möglichkeit hat, dem Dienstherrn im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten die Verwendung einer angefochtenen Beurteilung untersagen zu lassen (BGH, Urteile vom 25. Mai 1998 - RiZ(R) 1/97, LM DRiG § 22 Nr. 8 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).
  • BGH, 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80

    Entlassung einer Richterin auf Probe und Mutterschutz

  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Eine Aussetzung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 94 VwGO (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, juris Rn. 21, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 78, 245, vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, juris Rn. 29, vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, NJW-RR 1999, 426 Rn. 43 f. und vom 30. Juli 2004 - RiZ(R) 4/04, juris Rn. 27; ebenso Fürst, GKÖD, § 68 DRiG Rn. 1 [Lfg.
  • DG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - DG 1/07

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Richters auf Probe wegen fehlender

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Oktober 2005 - RiZ (R) 4/04 - ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, weil ihm eine auf § 22 Abs. 1 DRiG gestützte (sog. "freie") Entlassung zugrunde liegt.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09

    Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen

    Ausweislich der mit Schreiben vom 12.02.2008 und beim Dienstgericht am 15.02.2008 eingegangenen schriftlichen Berufungsbegründung vertritt der Antragsgegner unter näherer Bezugnahme auf die einschlägige Kommentierung in "Schmidt-Räntsch" und "Fürst/Mühl/Arndt" und ferner die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 24.11.1970 (DRiZ 1971, 91 f.), vom 26.08.1991 (RiZ (R) 7/90) und vom 05.10.2005 (RiZ (R) 4/04) die Ansicht, das angefochtene Urteil verstoße gegen § 22 DRiG und halte einer rechtlichen Überprüfung somit nicht Stand.
  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
    Ausweislich der mit Schreiben vom 12.02.2008 und beim Dienstgericht am 15.02.2008 eingegangenen schriftlichen Berufungsbegründung vertritt der Antragsgegner unter näherer Bezugnahme auf die einschlägige Kommentierung in "Schmidt-Räntsch" und "Fürst/Mühl/Arndt" und ferner die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 24.11.1970 (DRiZ 1971, 91 f.), vom 26.08.1991 (RiZ (R) 7/90) und vom 05.10.2005 (RiZ (R) 4/04) die Ansicht, das angefochtene Urteil verstoße gegen § 22 DRiG und halte einer rechtlichen Überprüfung somit nicht Stand.
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